Bautechnische Prüfung und Beratung u.a. SGB VIII, SGB IX, SGB XI
Im Rahmen der Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Verbindung mit dem Altenpflegegesetz (APG) und der entsprechenden DVO sind die WTG-Behörden der Kommunen u.a. aufgefordert die Wohnraumqualitäten entsprechend der Gesetzeslage durchzusetzen.
Die Aufgaben des Sachbereiches 133 umfassen die bautechnische Beratung und Prüfung bei Baumaßnahmen für die WTG-Behörden und für das Inklusionsamt Soziale Teilhabe sowie weiterer Fachabteilungen des LWL.
In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Sachbereichen des LWL werden Baumaßnahmen in folgenden Bereichen bearbeitet:
Altenhilfe nach SGB XI: vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
Eingliederungshilfe nach SGB IX: Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Jugendhilfe nach SGB VIII: Mutter-Kind-Einrichtungen, Kinderheime, Internate, Ferienheime, Jugendherbergen, Kindertagesstätten, Sonderkindergärten oder vergleichbare Einrichtungen.
Kulturabteilung / Museumsamt: Museen, Ausstellungsorte oder vergleichbare Einrichtungen.
Inklusionsamt Arbeit / Referat Teilhabe Arbeit: Inklusionsbetriebe aller Art, z.B. Großküchen, Wäschereien, Büroflächen, etc.
Die bautechnische Prüfung bzw. Beratung der v.g. Bauvorhaben beinhaltet folgende Leistungen:
Die Prüfung der qualitativen Anforderungen des WTG und APG unter Beachtung der wichtigsten DIN-Normen wie z.B. DIN 18040 (Barrierefreiheit), DIN 276 (Kosten) und 277 (Flächen) einschließlich der Erstellung einer baufachlichen Stellungnahme für die WTG-Behörden und die finanzierenden Sachbereiche des LWL.
Im Bereich des SGB IX werden nach Feststellungen der Bedarfe durch die jeweilige Fachabteilung zusätzlich folgende Aufgaben wahrgenommen:
Grundstücksbesichtigungen und Stellungnahme zur Eignung des Grundstückes, erste Planungsgespräche, baufachliche Prüfung der Anträge und einer daraus resultierenden baufachlichen Stellungnahme des abgestimmten Entwurfs einschließlich Prüfung der Baukosten für den noch abzustimmenden Finanzierungsplan.
Darüber hinaus unterstützt der Sachbereich 133 bei Abnahmen von Baumaßnahmen im Bereich der Altenhilfe die zuständigen WTG Behörden und im Bereich der Eingliederungshilfe erfolgt die Prüfung von Verwendungsnachweisen unter Beachtung des § 44 LHO und der geltenden Vorschriften (wie z.B. VOB, HOAI usw.).